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Polizeipresse: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Berlin (ots) - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den örtlichen Hells Angels verboten, ihre Symbole oder Abzeichen in der Öffentlichkeit zu zeigen oder zu tragen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und im Wiederholungsfall auch Haftstrafen. Bisher ging ein entsprechendes Verbot nur, wenn vorher auch der entsprechende Club verboten wurde.

"Der Staat muss im Kampf gegen organisierte Kriminalität und der dort stattfindenden Bedrohung, Einschüchterung und Gewalt Grenzen aufzeigen und sich selbst als handlungsfähig im Kampf gegen das Verbrechen präsentieren", so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz, der eine konsequente Strafverfolgung in diesem kriminellen Phänomenbereich fordert.

Trageverbote von Symbolen und Abzeichen und auch Vereinsverbote wirken! Schon dadurch wird das martialische Auftreten eingedämmt und das Bedrohungspotenzial eingegrenzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte genau mit dieser Zielrichtung zu Recht entschieden, dass das Tragen von Hells-Angels-Kutten im Gerichtsaal verboten werden kann.

"Die Verbote müssen auch auf andere kriminelle Rockergruppierungen wie Bandidos, Gremium MC, Outlaws, Satudarah und ihren zahlreichen Supporter-Clubs ausgeweitet werden, deutschlandweit!", so die Forderung von BDK-Chef Schulz.

Wenn kriminelle Rockergruppierungen im Stile organisierter Kriminalität agieren, müssen die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden mit allen Möglichkeiten gegen diese Strukturen vorgehen. Die Politik muss dafür aber die Rahmenbedingungen schaffen. Ein Verbot ist aber natürlich kein Allheilmittel. Es müssen alle rechtlich zulässigen und taktisch möglichen Maßnahmen der Strafverfolgung und polizeilichen Gefahrenabwehr getroffen werden, um Rocker-Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen. Das Verbot der kriminellen Rockergruppierung nach dem Vereinsgesetz und das Verbot des Tragens ihrer Symbole und Abzeichen ist dabei nur die eine Seite der Ermittlungen.

"Man muss die kriminellen Rockergruppierungen dort treffen, wo es ihnen wirklich weh tut: Man muss ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen entziehen", beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz das kriminalistische Ermittlungsziel der Ermittlungsbehörden.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!http://www.bdk.de/

Authors: Redaktion OderPost

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