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Förderung von Arbeitsverhältnissen

Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsagentur Frankfurt Oder
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente zusammengefasst bzw. Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt und zugleich die Flexibilität und Individualität des Instrumenteneinsatzes erhöht.

 

Eines der neuen Instrumente ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV). Bei diesem Instrument handelt es sich um einen Zuschuss an Arbeitgeber bei der Einstellung langzeitarbeitsloser ALG II - Bezieherinnen und Bezieher mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Zuvor muss geprüft werden, ob der/ die Arbeitslose nicht anders integriert werden kann. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 75 Prozent in Abhängigkeit von der individuellen Leistungsfähigkeit und kann innerhalb von fünf Jahren maximal für zwei Jahre gewährt werden.


Die mit FAV geförderten Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Maßgeblich für eine Förderung sind die mangelnden Chancen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Für die FAV ist Voraussetzung, dass
der/ die zu fördernde Arbeitslose


- ein Jahr und länger langzeitarbeitslos ist,
- besondere Vermittlungshemmnisse bestehen,
- seit mindestens sechs Monaten verstärkt in der Arbeitsvermittlung unterstützt wurde,
- für die Dauer der Förderung absehbar nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern ist.


Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für den Arbeitslosen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren für eine Dauer von 24 Monaten bereits eine FAV erbracht wurde. Sofern die geförderte Person in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden kann, besteht die Möglichkeit, die FAV zu beenden.
Nähere Informationen zu dem Zuschuss erhalten Arbeitgeber über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenters unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 4 5555 20.


Quelle:   Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
 

Letzte Änderung am Freitag, 07 Juni 2013 19:13

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