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Zum aktuellen Fall von Arzneimittelimporten aus Griechenland teilt das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg mit:

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Die Sicherheit der Menschen war zu keiner Zeit gefährdet. Die brandenburgischen Behörden überwachen den Umgang mit Arzneimitteln und die Einhaltung der Gesetze streng und gewissenhaft – bei Herstellern, im Großhandel und in den Apotheken.

Das geschah auch in dem aktuell berichteten Fall einer Großhandelsfirma aus Mahlow im Landkreis Teltow-Fläming. Die Aufsicht im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist Hinweisen polnischer Behörden, wonach diese Firma Arzneimittel aus einer Apotheke in Griechenland vertreibt, unverzüglich nachgegangen. Denn Apotheken dürfen keine Arzneimittel an Großhändler liefern. Es ging also im Kern um einen Verstoß gegen die einzuhaltenden Vertriebswege.

Das LAVG hat deshalb unverzüglich mit den griechischen Behörden Kontakt aufgenommen. Es bestätigte sich, dass die benannte Apotheke in Griechenland – anders als von dem brandenburgischen Großhändler angegeben – nicht über eine Großhandelserlaubnis nach griechischem Recht verfügte. Daraufhin nahm die brandenburgische Aufsicht die aus der griechischen Apotheke stammenden Arzneimittel aus dem Verkehr und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld an. Der Großhändler ist hiergegen gerichtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Handeln der Aufsicht für rechtmäßig erklärt.

Parallel dazu hat die Aufsicht Stichproben genommen und die Arzneimittel auf Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt hin im Landeslabor Berlin-Brandenburg überprüfen lassen. Das Labor stellte die einwandfreie Qualität fest.

Patientinnen und Patienten müssen sich also keine Sorgen machen, gegebenenfalls nicht oder schlecht wirkende Medikamente erhalten zu haben.

  Erst in der vergangenen Woche erhielt die Aufsicht durch eine Presseanfrage Kenntnis darüber, dass die Medikamente aus der griechischen Apotheke gestohlen worden sein sollen und ins Ausland geschickt wurden. Sollte dies so sein, liegt zweifellos ein strafrechtlich zu ahndender Verstoß gegen das Arzneimittelrecht vor. Dies wäre ein Anlass, dem Unternehmen die Betriebserlaubnis zu entziehen. Das Landesamt hat nach Bekanntwerden dieser Verdachtsmomente unverzüglich erneut Kontakt mit den griechischen Behörden aufgenommen. Die Antwort der griechischen Behörden steht noch aus.

Parallel dazu ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die gesetzlichen Krankenkassen geben im Jahr ca. 37,7 Milliarden Euro für Arzneimittel aus, das entspricht 17,3 % ihrer Gesamtausgaben. Im Arzneimittelbereich wird viel Geld umgesetzt. Leider gibt es immer wieder Versuche, sich im Arzneimittelmarkt in unzulässiger Weise zu beteiligen, sei es durch Arzneimittelfälschungen oder durch Umgehung von Vertriebswegen. Die brandenburgische Aufsicht ist im zurückliegenden Jahr in 29 Arzneimittelfälschungsfällen eingeschritten.

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

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