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Bauarbeiten und Sanierungen in und um Frankfurt Oder

Bauarbeiten und Sanierungen in und um Frankfurt Oder Stadt Frankfurt Oder

Vollsperrung Holzbrücke zum Ziegenwerder

Aufgrund von altersbedingten Schäden ist eine grundhafte Reparatur der 1996 errichteten hölzernen Bogenbrücke zum Ziegenwerder über den Oder-Altarm geplant.

Es sollen sämtliche Holzoberflächen gereinigt werden, um anschließend einen neuen Holzschutzanstrich aufzutragen.

Im Zuge der Reparaturmaßnahme wird auch der vorhandene Bohlenbelag einschließlich der seitlichen Schrammborde vollständig durch widerstandsfähigeres Material ersetzt.

Infolge dessen ist eine Vollsperrung der Brücke für den Fuß- und Radwegverkehr zum Ziegenwerder im Zeitraum ab 5. August bis zum 31. Oktober notwendig. Der Zugang zum Ziegenwerder über die Südbrücke hinter dem Stadion ist davon nicht beeinträchtigt. Die Umleitungsstrecke für den Oder-Neiße-Radweg wird für den Bauzeitraum ausgeschildert. Eine Sperrung der Wasserstraße (Oder-Altarm) ist nicht vorgesehen.

Für eine sicheren Schulweg in der Beckmannstraße

Mit Schuljahresbeginn am 5. August 2013 zieht die Förderschule „Lessingschule“ für die Zeit der Sanierungsarbeiten an der Schule aus der Sabinusstraße in das ehemalige Gebäude der Volkshochschule um.

Für einen sicheren Schulweg der Grundschüler wird für diese Zeit in der Beckmannstraße eine zeitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Zusätzlich, da viele Kinder mit dem Bus zur Schule kommen, wird an den Bus-Haltestellen in der Beckmannstraße die Anordnung getroffen, dass die Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage halten.

Hier sei nochmal auf das richtige Verhalten hingewiesen:

  • Omnibusse mit eingeschalteter Warnblinkanlage und gekennzeichnete Schulbusse, die sich der Haltestelle nähern, dürfen nicht überholt werden.Dies dient vor allem dem Schutz der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und möglicherweise die Fahrbahn unachtsam und in Eile überqueren.
  • Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und im ausreichenden Abstand an ihm vorbeigefahren werden. Dabei muss eine Gefährdung der Schüler und Fußgänger ausgeschlossen sein.
  • Kann dies nicht ausgeschlossen werden, so muss der Fahrzeugführer warten. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Fahrzeugführer der Gegenrichtung derselben Fahrbahn.
  • Zum Schulanfang ist ein besonderes umsichtiges Fahrverhalten erforderlich.

Quelle: Stadt Frankfurt Oder

 

 

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