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Schöneburg: „Vergeltung und Rache sind auch im Vollzugsalltag schädlich. Brandenburg wird deshalb den Weg der vollzuglichen Vernunft, der auch Mut erfordert, einschlagen.“

Zwei Gesetze, die für den Justizvollzug in Brandenburg künftig von großer Bedeutung sein werden, treten heute, am 1. Juni 2013, in Kraft. Vor fünf Wochen, Ende Mai, waren sowohl das Justizvollzugsgesetz als auch das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Linke, Bündnis 90/Grüne und FDP im Landtag in einem breiten parlamentarischen Konsens verabschiedet worden.

 

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