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Zwei fortschrittliche Gesetze für den Vollzug treten am 1. Juni 2013 in Kraft

Zwei fortschrittliche Gesetze für den Vollzug treten am 1. Juni 2013 in Kraft Land Brandenburg

Schöneburg: „Vergeltung und Rache sind auch im Vollzugsalltag schädlich. Brandenburg wird deshalb den Weg der vollzuglichen Vernunft, der auch Mut erfordert, einschlagen.“

Zwei Gesetze, die für den Justizvollzug in Brandenburg künftig von großer Bedeutung sein werden, treten heute, am 1. Juni 2013, in Kraft. Vor fünf Wochen, Ende Mai, waren sowohl das Justizvollzugsgesetz als auch das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Linke, Bündnis 90/Grüne und FDP im Landtag in einem breiten parlamentarischen Konsens verabschiedet worden.

 

So unterschiedlich in ihren Wirkungsbereichen beide Gesetze sind, so sehr sind sie von dem gleichen integrativen Verständnis geprägt: Sie wollen den Entzug der Freiheit menschenwürdig ausgestalten, so wie es einer Gesellschaft, die sich am Ideal der Humanität orientiert, insgesamt entspricht. Sie wollen jedem Verurteilten eine möglichst gute professionelle Hilfe angedeihen lassen, damit dieser während der Zeit seines Freiheitsentzugs  die Chance erhält und nutzen kann, seine persönlichen Defizite auszugleichen, um später ein Leben ohne Straftaten zu führen. Sie wollen Sicherheit für die Allgemeinheit nicht nur durch effektive bauliche und technische Schutzvorrichtungen erzeugen, sondern auch dadurch, dass bei den inhaftierten Menschen die innere Bereitschaft geweckt wird, sich zu verändern, und die Fähigkeit, dies auch zu tun.

Die Formel für beide Gesetze könnte lauten: Humanität plus Achtung der Individualität plus fundierte professionelle Hilfe ergibt größtmögliche Sicherheit der Allgemeinheit.

Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

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