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Informationen zur Bundestagswahl am 22. September 2013

Informationen zur Bundestagswahl am 22. September 2013 Stadt Frankfurt Oder

Briefwahl in Frankfurt (Oder) zum 18. Deutschen Bundestag 

 

Jeder Wahlberechtigte zur Bundestagswahl erhielt ab dem 21. August 2013 seine Wahlbenachrichtigungskarte bzw. erhält sie bis zum 1. September 2013 durch die Deutsche Post zugestellt.

Auf der Rückseite befindet sich ein Antrag für die Briefwahlunterlagen. Dieser ist auszufüllen und an das Wahlbüro der Stadt zurückzusenden.

Eine Abgabe im Rathaus oder Stadthaus direkt am Empfang ist auch möglich.

Die Unterlagen können auch per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Internet über www.-frankfurt-oder.de beantragt werden.

Eine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen mit der Durchführung der Wahl vor Ort ist ab 09. September 2013 im Rathaus, Marktplatz 1,  Zimmer 318 und im Stadthaus,  Goepelstraße 38, Zimmer 1.124 möglich. Neben der Wahlbenachrichtigungskarte ist der  Personalausweis mitzubringen.

 

Wahlhelfer für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages gesucht

500 Frauen und Männer werden für den ordnungsgemäßen Ablauf der  Bundestagswahl am 22. September 2013 benötigt.

 

Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl werden am Wahlsonntag in Frankfurt (Oder) 54 Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Ebenso werden in 6 Briefwahlvorständen die Briefwahlstimmen ausgezählt. Zur Besetzung der Wahllokale in Schulen, Kitas, sozialen und öffentlichen Einrichtungen werden von der Stadt Frankfurt (Oder) rund 500 Wahlhelfer benötigt.

Wie bei den vorausgegangenen Wahlen setzt das Frankfurter Rathaus auf Freiwilligkeit und bürgerschaftliches Engagement bei der Besetzung der Wahlvorstände. Sollte aber die Zahl von freiwilligen Meldungen nicht ausreichen, werden über einen Zufallsgenerator in Frage kommende Bürgerinnen und Bürger bestimmt, die diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Jeder wahlberechtigte Frankfurter Bürger, der älter als 18 Jahre ist, kann sich freiwillig als Wahlhelfer melden. Die Anmeldungen werden im Wahlbüro, Stadthaus, Zimmer 3.111 oder unter den Telefonnummern 552 3202 oder 552 3270 entgegengenommen. Als Aufwandsentschädigung zahlt die Stadt Frankfurt (Oder) gemäß Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung § 10 Absatz 2 ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro für die Mitglieder des Wahlvorstandes.

Für alle Fragen steht die Leiterin des Wahlbüros Martina Löhrius unter der Telefonnummer 555 32 70 zur Verfügung. Anfragen können aber auch per e-Mail  an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Quelle: Frankfurt Oder

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