Switch to the CitySwitch to the City

Neue Zuständigkeiten an den Amtsgerichten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt Empfehlung

Justitia Justitia HP/DS

Ab 1. Januar 2017 wird das Amtsgericht Frankfurt (Oder) auch Straf- und Jugendstrafverfahren aus dem Bezirk des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt verhandeln.

Dazu hat das Brandenburger Justizministerium in dieser Woche eine Änderung der Gerichtszuständigkeit im Verordnungsblatt veröffentlicht. Die baulichen Gegebenheiten im Gerichtsgebäude in Frankfurt (Oder) gewährleisten deutlich mehr Sicherheit bei Strafverfahren. Außerdem können durch die Zusammenfassung der Strafsachen der Amtsgerichtsbezirke Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt Synergieeffekte genutzt werden, die eine effizientere Bearbeitung ermöglichen.

Von der Neuordnung der Zuständigkeit nicht betroffen sind jedoch Entscheidungen, bei denen die Erreichbarkeit des Gerichts für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist. So werden das Zivilrecht, das Familien- und Betreuungsrecht sowie Grundbuch- und Nachlasssachen weiterhin beim Amtsgericht Eisenhüttenstadt bearbeitet. Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt bleibt auch zuständig für Entscheidungen in Abschiebehaftsachen.

Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Letzte Änderung am Montag, 26 September 2016 08:33

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com